Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmern an dem Event “individueller Bachelor″ und dem Veranstalter (hörsaal event UG (haftungsbeschränkt)).
  2. Mit dem Kauf eines individuellen Bachelor (Packages) erkennt der Besteller die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen vollständig und ausnahmslos an.

 

§ 2 Zutritt zum “individuellen Bachelor” (u.a. für Junggesellenabschiede & Firmenfeiern)

  1. Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf an dem Abend des individuellen Bier Bachelors teilnehmen.
  2. Der Erwerb des Packages enthält die Zeugnisse, die Stadtpläne und weitere Gimmicks. Die Gruppe startet an dem Abend selbstständig und individuell in einer Bar bzw. zu einer individuellen Uhrzeit.
  3. An dem Abend gibt es keine Getränkespecials in den teilnehmenden Locations. Der individuelle Bachelor gibt den Rahmen, einen gemeinsamen Abend individuell zu gestalten und zu erleben.
  4. Die Gruppe sollte spätestens um 21 Uhr starten. Eine Garantie, dass alle Bars länger als 23 Uhr offen haben bzw. an dem Abend den Teilnehmern des individuellen Bachelors Zutritt gewähren, ist nicht garantiert. Dies wird in der Regel vorab kommuniziert.

 

§ 3 Regeln

  1. Es gelten zusätzlich die auf dem Teilnehmerheft vermerkten Regeln für die komplette Dauer des individuellen Bachelor Termins.

 

§ 4 Rückkauf und Umtausch

  1. Der Rückkauf bzw. Umtausch bereits erworbener Packages ist nach Fernabsatzgesetz möglich, sofern das Paket vollständig und ohne Aufschriften auf den Zeugnissen zurückgeschickt werden kann. Der Rückversand geschiehft auf Kosten des Käufers. Ein Umtausch bzw. ein neuer Termin kann in Rücksprache vereinbart werden.
  2. Das Package ist lediglich an dem vereinbarten und  online gebuchten Termin gültig.

 

§ 5 Zutritt zu den Locations

  1. Der Eintritt zu den teilnehmenden Locations ist frei. Sollte sich dies kurzfristig ändern, so wird dies über die Kommunikationskanäle (in der Regel E-Mail) kommuniziert.
    Sofern nicht anders vermerkt, fällt in keiner Location ein Mindestverzehr an.
  2. Die teilnehmenden Locations können aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum den Ausschank von Alkohol etc. im Einzelfall verweigern.
  3. Das Hausrecht übt der jeweilige Gastronom aus.
  4. Der kostenlose Zutritt wird zu der im Vorfeld gebuchten Endlocation gewährt: In anderen Endlocations muss ggf. separat Eintritt bezahlt werden.
  5. Stehen weniger Locations zur Verfügung als ihr für euren geplanten Abschluss benötigt, so können bspw. in einer Location ggf. zwei Getränke getrunken werden. Dies wird vorab per E-Mail kommuniziert.
  6. Insofern es Probleme bei einzelnen Locations gibt, müssen die Teilnehmer direkt Kontakt mit dem Veranstalter bis 21 Uhr aufnehmen.

 

§ 6 Presse und Fotos

  1. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos von Ihnen gemacht werden.
  2. Es ist dem Veranstalter gestattet, die während des Events “individueller Bachelor″ gemachten Fotos in lokalen Zeitungen und auf den Internetpräsenzen des Veranstalters zu veröffentlichen.
  3. Es ist dem Veranstalter gestattet, einzelne Bilder zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden.
  4. Zwecks Löschung einzelner Fotos von den Internetpräsenzen des Veranstalters, ist dieser direkt zu kontaktieren.

 

§ 7 Haftungsausschuss

  1. Für Waren und Dienstleistungen, die von Dritten (wie z. B. den Locations) erbracht werden, schließt der Veranstalter die Haftung aus.
  2. Bei etwaigen Haftungsansprüchen hat sich der Teilnehmer direkt an den Dritten zu wenden.
  3. Für den Fall, dass Schäden durch Missachtung der Regeln oder unerlaubte Handlung während des Events „Bier Bachelor“ entstanden sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Osnabrück.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

 

Stand 11.03.2025